
Arbeit und Soziales
„Müde macht uns die Arbeit, die wir liegen lassen, nicht die, die wir tun.“
- Marie von Ebner-Eschenbach-
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Arbeit ist mehr als nur ein Mittel zum Lebensunterhalt. Sie schafft Würde, ermöglicht Unabhängigkeit und vermittelt soziale Zugehörigkeit. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jeder von der eigenen Arbeit leben kann – ob angestellt oder selbstständig. Arbeit soll Sicherheit geben, Selbstverantwortung fördern und Erfüllung ermöglichen.
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In einer funktionierenden Solidargemeinschaft ist es selbstverständlich, dass jeder, der gesundheitlich dazu in der Lage ist und keine pflegerischen Pflichten gegenüber Angehörigen hat, einer Erwerbsarbeit nachgeht. Die Sozialsysteme müssen entlastet und zugleich diejenigen unterstützt werden, die arbeiten wollen. Die UDFE steht deshalb für ein Recht auf Arbeit – und eine Pflicht zur Arbeit.
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Wir stehen für:
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Modernisierung der Krankenversicherungsbeiträge, um insbesondere den Einstieg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und neue Unternehmungen zu fördern.
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Anpassung von Gewerkschaftsrecht und Arbeitsrecht, um systematische Ausnutzung durch Subunternehmen zu unterbinden. Arbeitnehmer dürfen nicht in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden.
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Einheitliche Bezahlung: Leiharbeit oder Subunternehmen dürfen nur dann beauftragt werden, wenn die Entlohnung der Beschäftigten identisch mit der der Stammbelegschaft ist. Die Verantwortung hierfür trägt der Hauptauftragnehmer.
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Angemessener Mindestlohn: Wir bekennen uns zum derzeitigen Mindestlohn von 12,82 € und fordern dessen Festschreibung unter regelmäßiger Überprüfung der Kaufkraft.
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Verpflichtende Arbeitsprogramme für Langzeitarbeitslose und arbeitslose Jugendliche: Wer Sozialleistungen bezieht, ist zur Teilnahme an gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet – z. B. in der Stadtpflege, Altenbetreuung oder Infrastrukturunterstützung.
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Flächendeckende Ganztagsbetreuung ab dem ersten Lebensjahr: Berufstätige Eltern müssen sich auf ein funktionierendes Krippensystem verlassen können. Eine wohnortnahe, ganztägige Kinderbetreuung ist Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
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Förderung der Festanstellung als Leitmodell: Unternehmen, die langfristig Personal binden und in Ausbildung investieren, müssen gegenüber reinen Subunternehmerkonstruktionen bevorzugt werden – auch in öffentlichen Ausschreibungen.
Unsere Arbeits- und Sozialpolitik verbindet das Prinzip der Eigenverantwortung mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe. Wer arbeitet, verdient Anerkennung. Wer nicht arbeiten kann, verdient Unterstützung. Doch wer sich dem Arbeitsleben ohne triftigen Grund entzieht, muss mit Konsequenzen rechnen. So sichern wir langfristig Wohlstand, soziale Stabilität und einen funktionierenden Sozialstaat.