
Bauen und Wohnen
Die angespannte Wohnraumsituation in deutschen Städten belastet breite Teile der Bevölkerung – insbesondere Familien, Alleinerziehende, Berufseinsteiger und Rentner. Zugleich stehen vielerorts Bürogebäude und Ladenlokale leer, während sich Miet- und Kaufpreise weiter aufheizen. Die Pandemie hat gezeigt, dass das Home-Office neue Chancen schafft: Arbeiten muss nicht zwingend im Ballungsraum stattfinden. Die UDFE setzt auf eine kluge Flächennutzung, auf die Entlastung städtischer Wohnungsmärkte durch gezielte Auslagerung und auf klare Regeln gegen spekulativen Leerstand.
​
Wir stehen für:
​
-
Umbau leerstehender Bürogebäude in Wohnraum: Wo Gebäude leer stehen, soll zügig neuer Wohnraum entstehen – besonders in Innenstädten mit hoher Nachfrage. Umnutzungen müssen rechtlich vereinfacht, bürokratisch beschleunigt und baulich gefördert werden.
-
Förderung von Wohnraum außerhalb der Städte: Der ländliche Raum muss gestärkt und mit attraktiver Infrastruktur ausgestattet werden. Der Ausbau von U-Bahnlinien, Schnellbussen und digitalen Netzen ist Grundlage für eine dezentrale Wohnraumpolitik mit Zukunft.
-
Automatische Marktentlastung durch mehr Wohnraum: Mit verstärktem Wohnungsbau, Umnutzung von Leerständen und intelligenter Stadtentwicklung regulieren sich Miet- und Kaufpreise langfristig durch Angebot und Nachfrage – ganz ohne Mietendeckel.
-
Verpflichtende Neubauziele für kommunale Wohnbaugesellschaften: Städte und Gemeinden müssen jährlich 0,07 % der örtlichen Bevölkerung in Form neuen sozialen Wohnraums bereitstellen (z. B. Viersen: 77.400 Einwohner = ca. 54 neue Wohneinheiten pro Jahr).
-
Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand im Wohnbereich: Eigentümer, die leerstehende Wohnungen oder Häuser länger als 18 Monate zur Vermietung oder zum Verkauf anbieten, können steuerliche Verluste aus Leerstand danach nicht mehr mit anderen Einkommensquellen verrechnen.
-
Maßnahmen gegen Leerstand im Gewerbebereich: Gleiches gilt für leerstehende Ladenlokale und Gewerbeimmobilien. Nach 18 Monaten entfällt die steuerliche Verlustverrechnung bei andauerndem Leerstand ohne reale Nutzungsabsicht.
-
Optische Pflicht zur Instandhaltung: Eigentümer leerstehender Gewerbeflächen sind verpflichtet, ihre Immobilien äußerlich gepflegt zu halten. Auch Mieter haben Sorge zu tragen, dass angemietete Ladenlokale nicht zum städtebaulichen Schandfleck werden.