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11. Bauen und Wohnen

Steigende Mietpreise innerhalb der Städte belasten die Bevölkerung im hohen Maße. Die Zukunft liegt, wie die Pandemie offenbart hat, in der Nutzung des Home-Offices. 

Somit ergeben sich neue Möglichkeiten und Wege zur Entlastung der Wohnsituation:

  • Leerstehende Bürogebäude zu Wohngebäuden umbauen!

  • Wohnungsbau außerhalb von Städten fördern, kombiniert mit geeigneter Infrastruktur, Ausbau des Wegenetzes mit U-Bahnen

Die Mieten/Kaufpreise werden sich, im Zuge der neu geschaffenen Wohnungen und Auslagerung von Wohnraum außerhalb der Städte, regulieren.

Städtische Wohnungsbaugesellschaften sind dazu verpflichtet, 0,07 %, gemessen von der Einwohnungszahl der jeweiligen Stadt, neuen sozialen Wohnraum zu schaffen (z.B. Viersen: 77.400 Einwohner = ca. 54 Whg. pro Jahr,

Bekämpfung von leerstehenden Wohnungen und Häusern

  •  Eigentümer, deren Wohnungen oder Häuser leer stehen, obwohl sie zur Vermietung oder zum Verkauf anstehen, können maximal 18 Monate steuerliche Verluste geltend machen (um diese mit anderen Einkommensquellen zu verrechnen). 

 

Bekämpfung von Leerständen in den Innenstädten

 

  • Eigentümer, deren Ladenlokale leer stehen, obwohl sie zur Vermietung oder zum Verkauf anstehen, können maximal 18 Monate steuerliche Verluste geltend machen (um diese mit anderen Einkommensquellen zu verrechnen). 

  • Vermieter werden dazu verpflichtet das Erscheinungsbild ihres leerstehenden Ladenlokals oder der Gewerbeimmobilie trotz Leerstand in  einem optisch ansprechenden Zustand zu erhalten.

  • Bei Vermietung eines Ladenlokals/Gewerbeimmobilie ist der Mieter dazu verpflichtet das Erscheinungsbild in einem optisch ansprechenden Zustand zu erhalten.

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