Justiz
Ein starker Staat braucht eine konsequente Justiz. Doch in Deutschland entsteht zunehmend der Eindruck, dass Straftäter milder behandelt werden als ihre Opfer. Strafmaß, Urteilsvollzug und richterliche Praxis müssen sich wieder an dem orientieren, was die Bevölkerung als gerecht empfindet. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht Nachsicht – sie bedeutet klare Regeln, konsequente Durchsetzung und Schutz für die Anständigen. Die UDFE steht für ein gerechtes, bürgernahes und durchsetzungsstarkes Justizsystem.
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Wir stehen für:
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Konsequente Anwendung des Strafrechts bei schweren Delikten: Für Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder schwere Körperverletzung fordern wir eine konsequente Ausschöpfung des Strafrahmens – keine Aussetzung zur Bewährung, keine mildernden Umstände bei „sozialen Hintergründen“.
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Härtere Strafen für ausländische Täter ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Wer als Gast in unserem Land schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Aufenthaltsrecht. Straffällige Nicht-Staatsbürger werden ausgewiesen und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt.
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Grundgesetzänderung zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei besonders schweren Straftaten: Für deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die z. B. Terroranschläge, Mord oder schwerste Gewaltverbrechen verüben, soll eine verfassungsrechtlich ermöglichte Aberkennung der Staatsbürgerschaft geprüft und gesetzlich verankert werden – im Einklang mit internationalen Normen.
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Rückkehr zu einer langfristigen Einbürgerungsfrist: Die aktuelle Praxis, Einbürgerungen bereits nach 3 bis 5 Jahren Aufenthalt zu ermöglichen, lehnen wir ab. Wir fordern die Rückkehr zur früheren Regelung mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 15 Jahren – mit möglichen Unterbrechungen bei z. B. beruflicher Tätigkeit im Ausland.
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Einbürgerung nur bei nachgewiesener Integration: Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss solide Sprachkenntnisse (Niveau B2), eine nachweisbare Erwerbstätigkeit und gemeinnütziges Engagement (z. B. in Altenpflege, Kinderbetreuung, Katastrophenschutz, Nachhilfe, Umweltpflege) vorweisen. Politische Aktivität in ideologisch geprägten Gruppierungen (z. B. extremistische oder pseudogemeinnützige Vereinigungen) soll bei der Bewertung ausgeschlossen werden.
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Stärkung der Strafverfolgungsbehörden: Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass Verfahren nicht wegen Überlastung eingestellt oder verschleppt werden. Die Bürger erwarten, dass das Recht zeitnah und sichtbar durchgesetzt wird.
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Abschaffung ideologisch geprägter Förderprogramme im Justizbereich: Programme zur „Demokratieförderung“, die de facto nur politisch genehme Organisationen unterstützen, sind zu beenden. Neutralität und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht durch politische Einfärbung ersetzt werden.
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Richterliche Unabhängigkeit stärken – aber kontrollierbar halten: Richter und Staatsanwälte müssen unabhängig urteilen, aber sich gleichzeitig in einem klar definierten Werte- und Verantwortungsrahmen bewegen. Offenkundige Milde bei Wiederholungstätern oder ideologisch motivierte Urteilsverkürzungen müssen überprüfbar sein.