15. Kriminalität und Innere Sicherheit
Wir beobachten mit Besorgnis die Zunahme von Clankriminalität, Kriminalität im öffentlichen Raum, Kindesmissbrauchs und weitere Straftaten, die zu Lasten der Sicherheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung gehen und denen durch die verantwortlichen Behörden keinen ausreichenden Einhalt geboten wird.
Wir stehen für, wir führen ein:
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Der Staat hat das absolute Gewaltmonopol.
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Polizei und Gerichte brauchen mehr Handhabe und Mittel bei kriminellen Handlungen wie Clankriminalität, Menschenhandel, Kindesmissbrauch usw.
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Straffällige Bürger mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, die sich als Flüchtlinge oder aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten, werden direkt ausgewiesen.
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Das Jugendgerichtsgesetz ist bereits ab einem Alter von 12 Jahren anzuwenden (derzeit: 14 Jahre).
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Jede Form von Extremismus, ob Rechtsextremismus, Linksextremismus oder religiösem Extremismus werden wir gleichwertig unterbinden.
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Extra-Investitionen in den Polizei- , Verwaltungsapparat und Finanzamt um Kriminelle mit einer sogenannten weißen Weste, wie z.B. bei Geldwäsche durch Immobilieninvestition, Luxusgüterkauf, Gründung von Scheinfirmen mit dem Federrupfsystem zu ahnden. Bestes Beispiel: Niederlande. In diesen Fällen wird die Beweislast umgekehrt. Bei jedem Verdacht gilt die Unschuldsbeweisführung des Verdächtigten. Nicht rechtlich erworbene Güter werden zugunsten des Staates veräußert, damit die Aufklärung dieser Straftaten kostendeckend bzw. einträglich geschieht.
Durch unsere Einstellung bezüglich Diskriminierung ergibt sich eine freie Berichterstattung zu Straftaten in den Medien. Name/Herkunft der Täter müssen wieder genannt werden.